Qualitätsstandards
Die Mitglieder der IG Existenzgründungsberater haben folgende Kriterien und persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme als Mitglied in die Interessengemeinschaft festgelegt:
1. Theoretische Ausbildung
- Nachweis Studium (BWL, VWL, Wirtschafts-Ingenieurwesen etc)
- Ohne Studium, dann mit Nachweis:
- kaufmännische Kompetenz
- abgeschlossene Berufsausbildung
2. Praktische Erfahrung
- Gründungsberater > 3 Jahre
- in einer Gesellschaft
- oder als Einzelberater
- hauptberufliche Tätigkeit
- Referenzkunden Gründungs- oder Aufbauberatung > 3 Jahre
- Vorlage der Beratungsberichte nach Einwilligung der Referenzkunden
- Ausüben einer Führungsfunktion
- Ergänzende Referenzschreiben alternativ von:
- IHK
- HWK
- Bank
- Kunden
- KfW
- Sonstigen
3. Weitere einzureichende Unterlagen
- Vorlage Lebenslauf
- Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
- Bei Freiberuflern steuerliche Anmeldung
- Persönliche Erklärung – keine Straftaten die der Ausübung entgegenstehen
- Schriftliche Neutralitätserklärung
- Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden > 50 T_ (freiwillig!)
4. Aufnahmegespräch
Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird der Antragsteller noch von 2 Mitgliedsberatern und 2 Vertreter der Kammern oder der saaris beurteilt.
Qualitaetsstandards für Sie zum download (pdf)