Gründerberater Hintergrundbild
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Qualitätsstandards

Die Mitglieder der IG Existenzgründungsberater haben folgende Kriterien und persönliche Voraussetzungen für die Aufnahme als Mitglied in die Interessengemeinschaft festgelegt:

1. Theoretische Ausbildung

  • Nachweis Studium (BWL, VWL, Wirtschafts-Ingenieurwesen etc)
  • Ohne Studium, dann mit Nachweis:
  • kaufmännische Kompetenz
  • abgeschlossene Berufsausbildung


2. Praktische Erfahrung

  • Gründungsberater > 3 Jahre
  • in einer Gesellschaft
  • oder als Einzelberater
  • hauptberufliche Tätigkeit
  • Referenzkunden Gründungs- oder Aufbauberatung > 3 Jahre
  • Vorlage der Beratungsberichte nach Einwilligung der Referenzkunden
  • Ausüben einer Führungsfunktion
  • Ergänzende Referenzschreiben alternativ von:
    • IHK 
    • HWK 
    • Bank 
    • Kunden 
    • KfW 
    • Sonstigen


3. Weitere einzureichende Unterlagen

  • Vorlage Lebenslauf
  • Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • Bei Freiberuflern steuerliche Anmeldung
  • Persönliche Erklärung – keine Straftaten die der Ausübung entgegenstehen
  • Schriftliche Neutralitätserklärung
  • Vorlage einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschaden > 50 T_ (freiwillig!)


4. Aufnahmegespräch
Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird der Antragsteller noch von 2 Mitgliedsberatern und 2 Vertreter der Kammern oder der saaris beurteilt.


Qualitaetsstandards für Sie zum download (pdf)